|
Antrag an die Sachverständige Stelle C3
WTP
Wärmetechnische Prüfgesellschaft mbH |
- Prüfung eines Heizkostenverteilers mit Hilfsenergie nach EN 834 ja/nein
- Bestätigung der Eignung eines Heizkostenverteilers gemäß §5 der
Heizkostenverordnung ja/nein 1)
1) notwendig, wenn der Heizkostenverteiler in Deutschland eingebaut werden soll.
Weitere Angaben:
Name und Adresse des Antragstellers und Herstellers
Typbezeichnung des Heizkostenverteilers
Messverfahren (z.B. Einfühlermessverfahren / Zweifühlermessverfahren / sonstige Messverfahren)
Geräteausführung (z.B. Kompaktgerät / Ausführung mit örtlich getrennten Messfühlern)
Temperatureinsatzgrenzen nach DIN EN 834 (z.B. tmin/tmax = 55°C / 95°C)
Hilfsenergie ( z.B. Batterie)
Versorgungsspannung (z.B. 3V)
Einsatzdauer der Batterie bzw. des Heizkostenverteilers in Jahren (z.B. 10 Jahre)
Funktionskontrolle (z.B. jährlich durch Kundendienst oder kontinuierlicher Eigentest)
Basiszustand für c-Wertmessungen
Baugleichheit mit andern Heizkostenverteilern